Hund, Taxi, Sicherheit und ein Präzedenzfall
Es ist schon länger als ein Jahr her, da wollte eine Hundebesitzerin die Dienste eines Taxis in Anspruch nehmen. Der Haken an der Sache: Ihr Dobermann sollte ebenfalls transportiert werden. Der Taxi-Fahrer lehnte ab. Die Dame fühlte sich schlecht behandelt. Man sah sich vor Gericht.
Wuppertal. Der Richter verhängte gegen den Fahrer eine Geldbuße von satten 150 Euro wegen vorsätzlicher Beförderungsverweigerung. Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hob den Richterspruch auf. Tenor des nicht mehr anfechtbaren Urteils: Der Taxi-Fahrer hatte seinerzeit Recht, den Dobermann nicht mit an Bord zu nehmen. Ein Präzedenzfall auch für Wuppertal? "Ein Taxifahrer darf sich lediglich nicht weigern, einen Blindenhund mitzunehmen", verweist Horst Polnick, Chef der Taxi-Zentrale Wuppertal, auf Paragraph 12 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen.
Grundsätzlich wollen die Taxifahrer aber natürlich ihre Kunden mitsamt Hund, ob Dackel oder Schäferhund, mitnehmen. Deshalb empfiehlt Polnick bei der Taxi-Bestellung für alle Fälle auf den tierischen Fahrgast hinzuweisen. "Dann schicken wir einen Kombi das ist dann alles überhaupt kein Problem." Grundsätzlich verfahren die Taxi-Fahrer im Tal allerdings nach der Methode: Herrchen beziehungsweise Frauchen sitzen auf dem Beifahrersitz und nehmen ihren angeleinten Hund im Fußraum zwischen die Beine. "Das ist sicher", sagt Polnick. In Wuppertal habe es bislang keine Zwischenfälle mit Hunden im Taxi gegeben.
Von der Fußraum-Methode wussten die Richter am OLG allerdings offenbar nichts. Sie begründeten ihre Dobermann-Entscheidung unter anderem mit den unterschiedlichen Gegebenheiten in den jeweiligen Taxis.
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Wuppertal. Der Richter verhängte gegen den Fahrer eine Geldbuße von satten 150 Euro wegen vorsätzlicher Beförderungsverweigerung. Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hob den Richterspruch auf. Tenor des nicht mehr anfechtbaren Urteils: Der Taxi-Fahrer hatte seinerzeit Recht, den Dobermann nicht mit an Bord zu nehmen. Ein Präzedenzfall auch für Wuppertal? "Ein Taxifahrer darf sich lediglich nicht weigern, einen Blindenhund mitzunehmen", verweist Horst Polnick, Chef der Taxi-Zentrale Wuppertal, auf Paragraph 12 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen.
Grundsätzlich wollen die Taxifahrer aber natürlich ihre Kunden mitsamt Hund, ob Dackel oder Schäferhund, mitnehmen. Deshalb empfiehlt Polnick bei der Taxi-Bestellung für alle Fälle auf den tierischen Fahrgast hinzuweisen. "Dann schicken wir einen Kombi das ist dann alles überhaupt kein Problem." Grundsätzlich verfahren die Taxi-Fahrer im Tal allerdings nach der Methode: Herrchen beziehungsweise Frauchen sitzen auf dem Beifahrersitz und nehmen ihren angeleinten Hund im Fußraum zwischen die Beine. "Das ist sicher", sagt Polnick. In Wuppertal habe es bislang keine Zwischenfälle mit Hunden im Taxi gegeben.
Von der Fußraum-Methode wussten die Richter am OLG allerdings offenbar nichts. Sie begründeten ihre Dobermann-Entscheidung unter anderem mit den unterschiedlichen Gegebenheiten in den jeweiligen Taxis.
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zebu (importiert durch zebu) - 15. Sep, 22:32