Lärmschutz-Urteil stärkt Mieterrechte Bundesgerichtshof entschied gegen Berliner Hauseigentümerin: Sie muss Geld zurückzahlen
Lärm besonders in der Großstadt ist er überall. Viele finden nicht einmal zu Hause Ruhe, denn sie haben laute Nachbarn. Der Bundesgerichtshof hat jetzt erneut die Rechte von Mietern gestärkt diesmal zum Thema Trittschall. Geklagt hatte eine Frau, die seit 1987 im dritten Stock eines Altbaus wohnte; über ihr kam nur noch das Dachgeschoss, das aber bloß als Abstellkammer genutzt wurde. Bis 2001. Dann ließ die Vermieterin den Dachboden abtragen und eine Eigentumswohnung auf das Haus setzen. Der Mieterin wurde es zu laut, sie klagte durch die Instanzen und bekam jetzt von höchster Stelle Recht. Die Vermieterin muss einen Teil der Miete zurückzahlen und den Schallschutz normgerecht erneuern das kann teuer werden.
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zebu (importiert durch zebu) - 6. Okt, 20:53