Begrenzte Duldung
Tierfreunde dürfen auch in ländlichen Wohngebieten höchstens zwei Katzen frei herumlaufen lassen. Halten sie sich nicht an die Limitierung, müssen sie 250.000 Euro Strafe zahlen. Das hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg in einem Berufungsverfahren entschieden.
Mehr Tiere seien den Nachbarn wegen der Ausscheidungen, die auch Nachbargrundstücke verunreinigten, nicht zuzumuten, sagte die Vorsitzende Richterin Sabine Philipp. Da es bereits vergleichbare Gerichtsentscheidungen gegeben habe, sei keine Revision zugelassen.
Geklagt hatte der Nachbar eines Ehepaares aus Echem (Kreis Lüneburg), den die stinkenden Duftmarken der Getigerten in seinem Garten störten. Er hatte vor vier Jahren das Grundstück bebaut, über das die beiden Kater und die Katze täglich zum Mäusejagen ins Brachland ziehen. Zudem fütterten die Rentner auch streunende Tiere.
Die Kammer wies nun die Berufung der 56 und 67 Jahre alten Eheleute gegen das Urteil des Amtsgerichts Lüneburg ab. Sie müssen sich jetzt entweder von einem ihrer Lieblinge trennen oder ihn im Haus oder eingezäuntem Auslauf zu halten. Andernfalls droht ihnen eine Ordnungsstrafe bis zu 250.000 Euro. Der Rentner sagte, er werde keine seiner Katzen abschaffen.
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Mehr Tiere seien den Nachbarn wegen der Ausscheidungen, die auch Nachbargrundstücke verunreinigten, nicht zuzumuten, sagte die Vorsitzende Richterin Sabine Philipp. Da es bereits vergleichbare Gerichtsentscheidungen gegeben habe, sei keine Revision zugelassen.
Geklagt hatte der Nachbar eines Ehepaares aus Echem (Kreis Lüneburg), den die stinkenden Duftmarken der Getigerten in seinem Garten störten. Er hatte vor vier Jahren das Grundstück bebaut, über das die beiden Kater und die Katze täglich zum Mäusejagen ins Brachland ziehen. Zudem fütterten die Rentner auch streunende Tiere.
Die Kammer wies nun die Berufung der 56 und 67 Jahre alten Eheleute gegen das Urteil des Amtsgerichts Lüneburg ab. Sie müssen sich jetzt entweder von einem ihrer Lieblinge trennen oder ihn im Haus oder eingezäuntem Auslauf zu halten. Andernfalls droht ihnen eine Ordnungsstrafe bis zu 250.000 Euro. Der Rentner sagte, er werde keine seiner Katzen abschaffen.
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zebu (importiert durch zebu) - 9. Okt, 18:57