Einfuhr von gentechnisch veränderten Mais NK603 genehmigt
Die Europäische Kommission genehmigte gestern in Über-einstimmung mit den Rechtsvorschriften zu gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln die Einfuhr von Lebensmittel- und Futtermittelzusätzen, die aus dem gentechnisch veränderten Mais NK603 gewonnen werden. NK603 ist bereits mit der Richtlinie 2001/18/EG für die Einfuhr und Verwendung als Tierfuttermittel und für die industrielle Weiterverarbeitung zugelassen worden.
Nun ist es erlaubt, NK603 und daraus hergestellte Produkte, wie z.B. Stärke, Öl und Maismehl, als Lebens- und Futtermittel in den Markt einzuführen. NK603 wird außerhalb der EU angebaut und geerntet. In Übereinstimmung mit der EU-Rechtsetzung zur Kennzeichnungspflicht müssen gentechnisch veränderter Mais und Produkte, die diesen enthalten, als solche gekennzeichnet werden.
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Nun ist es erlaubt, NK603 und daraus hergestellte Produkte, wie z.B. Stärke, Öl und Maismehl, als Lebens- und Futtermittel in den Markt einzuführen. NK603 wird außerhalb der EU angebaut und geerntet. In Übereinstimmung mit der EU-Rechtsetzung zur Kennzeichnungspflicht müssen gentechnisch veränderter Mais und Produkte, die diesen enthalten, als solche gekennzeichnet werden.
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zebu (importiert durch zebu) - 27. Okt, 13:26