Gericht bestätigt Maulkorbpflicht
Die Leinen- und Maulkorbpflicht kann auch für Hunde gelten, die von Sachverständigen als ungefährlich eingestuft wurden. Solche Tiere könnten durch den Einfluss ihres Herrchens gefährlich sein, urteilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Die Richter wiesen damit die Beschwerde eines Hundehalters zurück, der gegen eine von der Stadt Pforzheim auferlegte Leinen- und Maulkorbpflicht für seinen Dobermann geklagt hatte.
Der Hund des Klägers habe wiederholt grundlos andere Hunde angesprungen und am Genick gepackt, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Anstatt das Tier zurückzurufen und anzuleinen, habe der Kläger die sich bedroht fühlenden Hundehalter beleidigt. Laut Urteil kommt es nicht darauf an, ob der Dobermann andere Hunde gebissen hat. Er gelte bereits dann als gefährlich, wenn die anderen Hundehalter einen Grund hatten, die Verletzung ihrer Tiere zu befürchten. Diese Einschätzung stehe nicht im Gegensatz zu Gutachten, wonach das Tier als ungefährlich einzustufen sei. (Az.: 2 K 2015/03)
Pforzheimer Zeitung
Der Hund des Klägers habe wiederholt grundlos andere Hunde angesprungen und am Genick gepackt, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Anstatt das Tier zurückzurufen und anzuleinen, habe der Kläger die sich bedroht fühlenden Hundehalter beleidigt. Laut Urteil kommt es nicht darauf an, ob der Dobermann andere Hunde gebissen hat. Er gelte bereits dann als gefährlich, wenn die anderen Hundehalter einen Grund hatten, die Verletzung ihrer Tiere zu befürchten. Diese Einschätzung stehe nicht im Gegensatz zu Gutachten, wonach das Tier als ungefährlich einzustufen sei. (Az.: 2 K 2015/03)
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zebu (importiert durch zebu) - 2. Dez, 17:42