Zank unter Laubenpiepern: Jetzt müssen Tausende Tannen weg
So ein Garten ist ja was Schönes. Blüht und rankt und wächst es üppig, dann freut sich der Gärtner. Aber so gut er auch düngt, so grün sein Daumen auch ist nie kann es dort so dicht wuchern wie das Gestrüpp der Vorschriften. So hat auch die neue Berliner Baumschutzverordnung zu einiger Verwirrung geführt. Sie ist seit dem 2. April in Kraft (wir berichteten) und hat, vereinfacht gesagt, zum Inhalt, dass Bäume jetzt leichter gefällt werden dürfen. Vor allem sind fast alle Nadelbäume aus dem Schutz herausgefallen, dürfen also abgeholzt werden, egal wie dick sie sind.
Kaum war die Verordnung in Kraft, bekamen die ersten Kleingartenbesitzer die Aufforderung, die Nadelbäume aus ihren Gärten zu entfernen. Waldbäume sind im Schrebergarten nämlich nicht erwünscht weder vom Bundeskleingartengesetz noch von den Kleingartenvereinen. Nun hatten aber viele Berliner jedes Jahr nach Weihnachten ihren Christbaum ausgepflanzt, sei er Fichte, sei er Tanne, und über die Jahre wuchsen diese Bäume sozusagen in die Baumschutzverordnung hinein.
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Rechtsgrundlagen
Kaum war die Verordnung in Kraft, bekamen die ersten Kleingartenbesitzer die Aufforderung, die Nadelbäume aus ihren Gärten zu entfernen. Waldbäume sind im Schrebergarten nämlich nicht erwünscht weder vom Bundeskleingartengesetz noch von den Kleingartenvereinen. Nun hatten aber viele Berliner jedes Jahr nach Weihnachten ihren Christbaum ausgepflanzt, sei er Fichte, sei er Tanne, und über die Jahre wuchsen diese Bäume sozusagen in die Baumschutzverordnung hinein.
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zebu (importiert durch zebu) - 18. Apr, 20:24