Katzen kann in Wohnanlagen Auslauf verboten werden
Die Eigentümerversammlung einer Wohnanlage kann Besitzern von Katzen auch im Nachhinein verbieten, ihr Tier frei in der Anlage laufen zu lassen. Das Landgericht München I wies in einem Urteil die Klage einer Katzenbesitzerin gegen die nachträgliche Ergänzung der Hausordnung um den Zusatz "Hunde und Katzen dürfen nicht frei in der Anlage herumlaufen" zurück.
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zebu (importiert durch zebu) - 20. Apr, 15:14