Hunde-Urin im Flur sorgt nicht für fristlose Kündigung von Frauchen
Vom tieferen Sinn der Hausordnungen sind Tiere nicht leicht zu überzeugen. Eine Mieterin in Köln wäre deswegen fast aus ihrer Wohnung geflogen. Ihr Hund hatte das Gassigehen nicht abwarten können; mehrfach - im Abstand von Wochen - hinterließ er im Hausflur ein Pfützchen. Der Vermieter sprach dem Frauchen die fristlose Kündigung aus. Der Fall landete vor dem Kölner Amtsgericht (Az. 208 C 164/00). Wie die Landesbausparkassen mitteilen, kippte der Richter die fristlose Kündigung: Vereinzelte Verfehlungen reichten nicht aus, die Frau sofort aus der Wohnung zu verbannen. Die Mieterin müsse allerdings in Zukunft dafür sorgen, hieß es im Urteil, dass ihr Haustier nicht mehr unbeaufsichtigt ins Treppenhaus laufe. Bei weiteren Verstößen könne tatsächlich eine fristlose Kündigung erfolgen.
Berliner Morgenpost
Berliner Morgenpost
zebu (importiert durch zebu) - 3. Jun, 21:37