Kein Zwang zum ständigen Renovieren
Vermieter können von ihren Mietern nicht verlangen, dass diese die Wohnung ständig in einem einwandfreien Zustand halten. Das Landgericht München I entschied, dass der Vermieter kein Recht habe laufende Renovierungen zu fordern, damit der Zustand der Wohnung so beschaffen ist, das praktisch von heute auf morgen ein neuer Mieter einziehen könnte. Vielmehr entschieden die Richter, dass es dem Mieter überlassen sei, in welcher Umgebung er sich wohl fühlt. Solange er die Wohnung nicht verwahrlosen lasse oder diese in ihrer Substanz gefährdet ist, brauche er nicht renovieren.
Aktenzeichen: 31 S 17622/02
Berliner Zeitung
Aktenzeichen: 31 S 17622/02
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zebu (importiert durch zebu) - 5. Jun, 16:01