Straßenbau Naturschützer reden mit
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Naturschutzverbänden mehr Rechte bei der Straßenplanung eingeräumt. Damit dürfen Naturschützer die Qualität der Ersatzflächen für gerodete Wälder und Wiesen überprüfen. Geklagt hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland im Zusammenhang mit einer Ortsumgehung im brandenburgischen Michendorf. Dort ist für die B 2 eine Ortsumgehung geplant. Nach Auffassung der Richter erreichen die Ersatzmaßnahmen nicht die Qualität der ursprünglichen Naturflächen. Die Behörde müsse darum die Planungen nochmals prüfen.
Tagesspiegel
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zebu (importiert durch zebu) - 9. Jun, 20:49