Sanierungsgebiete: Gericht erleichtert Mieterhöhungen
Die Mieter von Wohnungen in Berliner Sanierungsgebieten müssen sich auf höhere Mieten im Fall von Modernisierungen einstellen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) kippte am gestrigen Freitag die so genannten Kappungsgrenzen. Diese Regelung erlaubte es Hauseigentümern bislang, nur in begrenztem Maße die Kosten einer Sanierung auf die Mieter umzulegen. Das Urteil ist von großer Bedeutung, weil davon mehrere zehntausend Wohnungen in 15 Berliner Sanierungsgebieten betroffen sind. Dazu zählen unter anderem das Samariter-Viertel in Friedrichshain, die Rosenthaler Vorstadt in Mitte oder der Kottbusser Damm in Neukölln.
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Der Mietspiegel hilft nicht mehr
Das Oberverwaltungsgericht hat Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten für nichtig erklärt / Viele Bewohner müssen mit höheren Kosten rechnen.
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Drastische Erhöhung der Mieten befürchtet
Verband kritisiert Urteil
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Das Oberverwaltungsgericht hat Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten für nichtig erklärt / Viele Bewohner müssen mit höheren Kosten rechnen.
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zebu (importiert durch zebu) - 31. Jan, 16:37