Zwei Papageien müssen genug sein
Ein Grundstücksinhaber unterlag vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gegenüber der Kommune. Die Behörde hatte angeordnet, dass er seine übermäßige Papageienhaltung aufgeben müsse. Der Mann besaß in einem Wohngebiet 35 der exotischen Vögel, die er in einer Voliere untergebracht hatte. Damit sei die Grenze der Freizeitbeschäftigung weit überschritten, argumentierten die Beamten. Das Gericht gab ihnen Recht und bestätigte die Auflage, bis auf zwei die Tiere abzuschaffen. (BLZ)
Aktenzeichen: 8 A 11802/03
Berliner Zeitung
Aktenzeichen: 8 A 11802/03
Berliner Zeitung
zebu (importiert durch zebu) - 6. Feb, 21:26