Cannabis unerwünscht Energie sparen ist Pflicht
Grundsätzlich können Bewohner allein entscheiden, welche Pflanzen und Blumen sie auf dem Balkon ihrer Wohnung anpflanzen möchten. Doch von dieser Regel gibt es auch Ausnahmen. Wer beispielsweise auf die Idee kommen sollte, Cannabispflanzen zu züchten, riskiert damit die fristlose Kündigung. Dies entschied jedenfalls das Landgericht Ravensburg. Die Richter hatten über den Fall eines Mannes zu entscheiden, der 14 dieser verbotenen Gewächse auf dem Balkon gezüchtet hatten, die für rund 1000 Joints gereicht hätten. Vergeblich berief sich der Mann auf sein Recht als Hobbygärtner. Er musste die Wohnung auf Drängen des Vermieters zurückgeben (Az.: 4 S 127/01)
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zebu (importiert durch zebu) - 13. Feb, 20:41