Einmaliger Einzug
Eine Eigentümergemeinschaft kann mit Mehrheit beschließen, dass in jeder Wohnung nur ein Hund oder eine Katze gehalten werden darf. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle ist ein solcher Beschluss rechtlich wirksam. Das gilt auch dann, wenn die Teilungserklärung hierzu nichts regelt und es schon eine Wohnung mit mehreren Tieren darin gibt, ohne dass bislang die anderen Eigentümer belästigt worden wären.
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zebu (importiert durch zebu) - 19. Feb, 20:47