Jogger müssen für Hunde bremsen
Joggern ist es zuzumuten, Hunden auszuweichen oder für diese das Tempo zu drosseln. Wer dies nicht tut, kann Schadensersatzansprüche verlieren, wenn er mit dem Tier zusammenstößt und stürzt. Ein entsprechendes Urteil fällte das Oberlandesgerichts Koblenz. Die Richter sprachen einem verletzten Jogger nur 70 Prozent des eingeforderten Ausgleichs für den Verdienstausfall und des Schmerzensgeldes zu. Der Mann habe den Hund schon aus größerer Entfernung sehen und hätte daher ausweichen können.
Badische Zeitung
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zebu (importiert durch zebu) - 20. Feb, 13:26