Zum Thema Verkehrsunfällen mit Tieren: Wussten Sie schon..?
Wenn Sie als Kraftfahrzeuglenker vor einem Tier ausweichen und es deshalb zu einem Fahrzeugschaden kommt, haben Sie bei Teilkaskoversicherung grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz der Kosten, die der Schaden verursachte. Aber Vorsicht: Der Schaden muss direkt aus dem Zusammenstoß mit dem Tier entstanden sein. Und dann ist noch zu beachten: Der Schaden, der durch das Tier hätte verursacht werden können, wäre meist weitaus geringer gewesen als der, den die Kollision mit einem Baum, einem entgegen kommenden Fahrzeug oder einer Leitplanke verursacht hat.
Akzeptabel sind laut gängiger Rechtsprechung Ausweichmanöver vor Wildschwein oder Reh. Handelt es sich jedoch um kleinere Tiere, dann stellt sich ein Ausweichen als grob fahrlässig dar. Der Fahrzeughalter könne in diesem Fall keinen Ersatz für den am Fahrzeug entstandenen Schaden von seiner Versicherung erlangen. Der BGH hat schon in einer früheren Entscheidung klargestellt, dass es bei der Frage, ob Ausweichen geboten war, entscheidend auf die Größe des Tieres ankäme. "Kleine Tiere stellen keinen zwingenden Grund zum Bremsen dar", kritisiert Judith Schmalzl vom Deutsches Tierhilfswerk e.V.: "Wer Leben schützt, statt es zu töten, wird noch bestraft."
weiter...
Akzeptabel sind laut gängiger Rechtsprechung Ausweichmanöver vor Wildschwein oder Reh. Handelt es sich jedoch um kleinere Tiere, dann stellt sich ein Ausweichen als grob fahrlässig dar. Der Fahrzeughalter könne in diesem Fall keinen Ersatz für den am Fahrzeug entstandenen Schaden von seiner Versicherung erlangen. Der BGH hat schon in einer früheren Entscheidung klargestellt, dass es bei der Frage, ob Ausweichen geboten war, entscheidend auf die Größe des Tieres ankäme. "Kleine Tiere stellen keinen zwingenden Grund zum Bremsen dar", kritisiert Judith Schmalzl vom Deutsches Tierhilfswerk e.V.: "Wer Leben schützt, statt es zu töten, wird noch bestraft."
weiter...
zebu (importiert durch zebu) - 14. Mär, 18:44