Kampfhunde-Gesetz verfassungswidrig
Das seit rund drei Jahren geltende Kampfhunde-Gesetz des Bundes ist zum Teil verfassungswidrig, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Doch die Gefährlichkeit der betroffenen Hunde ist wissenschaftlich umstritten.
Die Bundesgesetze gegen Kampfhunde sind teilweise verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab am Dienstag (16.3.2004) einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Zuchtverbot auf Bundesebene für bestimmte Hunderassen statt. Die Zuständigkeit für diese Regelung liege nicht beim Bund, sondern bei den Ländern, befand der Erste Senat. Landesrechtliche Regelungen waren nicht Gegenstand des Verfahrens.
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zebu (importiert durch zebu) - 16. Mär, 13:30