Auch Wohnungseigentümer dürfen giftige Tiere nicht unbegrenzt halten
Nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer von Wohnungen dürfen in ihren vier Wänden nicht unbegrenzt möglicherweise gefährliche Tiere halten, urteilt das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 14 Wx 51/03). Das Gericht verurteilte einen Wohnungsbesitzer dazu, 25 bis 30 Giftschlangen und 6 Pfeilgiftfrösche abzuschaffen. Die Nachbarn des Mannes hatten darauf bestanden.
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zebu (importiert durch zebu) - 15. Apr, 13:41