Welche Frist gilt bei Kündigungen?
Wer beabsichtigt seine Wohnung aufzugeben und umzuziehen, bemüht sich, so zu kündigen, dass nur eine kurze Zeit eine monatliche Doppelbelastung mit Miete entsteht. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass man die Länge seiner Kündigungsfrist ermitteln kann, was derzeit auf Grund der unterschiedlichen Rechtsprechung bei Altverträgen - das sind Verträge, die vor dem 1. September 2001 abgeschlossen worden sind - problematisch sein kann.
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zebu (importiert durch zebu) - 23. Mai, 19:35