Urteil: Gefährliches Schwein in Wohnung verboten
Vermieter dürfen ihren Mietern die Haltung eines Mini-Schweins in der Wohnung grundsätzlich zwar nicht verbieten - ein gefährliches Mini-Schwein muss nach einem Urteil des Amtsgerichts München aber entfernt werden. Im vorliegenden Fall hatte eine Frau entgegen den Bestimmungen des Mietvertrages solch ein Tier bei sich gehalten. Nachdem das Rüsseltier im Jahr 2003 zwei Mal Menschen angegriffen und verletzt hatte, forderte die Vermieterin die Frau zum Entfernen des Mini-Schweins auf und ging vor Gericht.
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zebu (importiert durch zebu) - 17. Jan, 21:31