Vermieter darf ungepflegte Bäume fällen
Vermieter dürfen die Bepflanzung im Garten eines vermieteten Hauses verändern. Dies gilt jedenfalls für Bäume, die unansehnlich geworden sind. Diese darf der Vermieter beseitigen und durch junge Pflanzen ersetzen, entschied das Amtsgericht Dortmund. In dem Fall hatte der Vermieter ältere Tannen gefällt und dafür junge kleinere Bäume aufgestellt. Aktenzeichen: 125 C 9966/03
Berliner Zeitung
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zebu (importiert durch zebu) - 12. Feb, 20:03