Gericht: Frösche dürfen laut quaken
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts dürfen Frösche quaken, wo sie wollen. Die Klage einer Altenheimbewohnerin auf Entfernung der im Sommer lärmenden Tiere blieb ohne Erfolg, wie ein Justizsprecher am Montag mitteilte.
Die Klägerin, die in der Nähe von zwei Sickerbecken der Berliner Wasserbetriebe in einem Spandauer Seniorenheim wohnt, hatte sich im Jahr 2000 wegen Ruhestörung durch Frösche beschwert. Die Naturschutzbehörde ermittelte daraufhin, dass etwa 1000 Teichfrösche, Teichmolche und Kammmolche dort leben. Die Behörde lehnte den Antrag der Klägerin auf Umsiedelung der Tiere ab. Die Frau hatte argumentiert, die Frösche seien zugewandert und könnten im Spandauer Forst leben, wo sie niemanden störten.
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Die Klägerin, die in der Nähe von zwei Sickerbecken der Berliner Wasserbetriebe in einem Spandauer Seniorenheim wohnt, hatte sich im Jahr 2000 wegen Ruhestörung durch Frösche beschwert. Die Naturschutzbehörde ermittelte daraufhin, dass etwa 1000 Teichfrösche, Teichmolche und Kammmolche dort leben. Die Behörde lehnte den Antrag der Klägerin auf Umsiedelung der Tiere ab. Die Frau hatte argumentiert, die Frösche seien zugewandert und könnten im Spandauer Forst leben, wo sie niemanden störten.
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zebu (importiert durch zebu) - 14. Feb, 21:43