Wer Tiere öffentlich zur Schau stellt, braucht neue Genehmigung
Rund 60 Zoos in Sachsen müssen bis zum 23. Mai dieses Jahres über eine neue Betriebserlaubnis verfügen, darauf verwiesen heute das sächsische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium sowie das Sozialministerium in Dresden. Anlass für diese neuen Genehmigungen ist eine EU-Richtlinie, die die Haltung von Wildtieren differenzierter regelt. Wie Sozialministerin Helma Orosz und Umweltminister Stanislaw Tillich betonten, haben der Schutz der Wildtiere und der Erhalt der biologischen Vielfalt künftig einen höheren Stellenwert. So gelten beispielsweise strengere Vorgaben, was die artgerechte Haltung betrifft. Entsprechend der Richtlinie muss an jedem Gehege eine Aufklärungstafel angebracht werden, auf der über Biologie, Schutzbedürftigkeit und die natürlichen Lebensräume der Tiere informiert wird. Des Weiteren werden von den Betreibern bzw. Mitarbeitern der Zoos umfangreiche Kenntnisse zur Erhaltung der Wildtiere sowie zu Fragen der Zucht oder der Wiederansiedlung verlangt. Dazu gehört auch die Teilnahme an Forschungsaktivitäten.
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zebu (importiert durch zebu) - 16. Feb, 20:43