Kein Schadenersatz bei Dachlawinen
Ein Autohalter kann von einem Hauseigentümer keinen Schadenersatz verlangen, wenn von dessen Dach eine Schneelawine auf das vor dem Haus geparkte Auto niedergeht. Nur wenn eine Ortssatzung den Eigentümer dazu verpflichten würde, besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, könnte Schadenersatz verlangt werden, urteilte das Landgericht Neuruppin. Dies aber nur, wenn diese Vorschriften verletzt worden sind. Aktenzeichen: 4 S 142/04
Berliner Zeitung/a>
Berliner Zeitung/a>
zebu (importiert durch zebu) - 20. Feb, 18:34