Künftig zahlen Anlieger für Straßenausbau Gesetzentwurf sieht Härtefallregelung vor
Wenn Straßen neu entstehen oder ausgebaut werden, sollen sich die anliegenden Grundstückseigentümer an den Kosten beteiligen. Aber: Soziale Härten darf es nicht geben, sagte PDS-Politiker Michail Nelken. Von der Gebührenpflicht sind Kleingartenbesitzer und -pächter ausgenommen. Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Bezieher einer kleinen Rente können von der Gebührenpflicht ganz oder teilweise befreit werden. Ein Veto-Recht haben betroffene Anlieger zwar nicht, doch müssen sie frühzeitig an den Planungen beteiligt werden. Die Fraktionen von SPD und PDS wollen am Dienstagabend einen Entwurf für ein Straßenausbaubeitragsgesetz verabschieden.
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zebu (importiert durch zebu) - 22. Feb, 20:33