Hund ist umsonst zu retten
Eine Wiesbadenerin muss den Polizeieinsatz zur Befreiung ihres Hundes aus einem überhitzten Auto am Barfußpfad nicht bezahlen. Für die Erhebung einer Gebühr von 88,60 Euro gibt es keine Rechtsgrundlage. Dies entschied gestern die 1. Kammer des Mainzer Verwaltungsgerichts, vor dem die Frau geklagt hatte. Die Maßnahme der Beamten zur Rettung des Hundes sei zwar rechtens gewesen. Doch könne sich die Polizei laut Gesetz ihren ohnehin über Steuergelder bezahlten Dienst nicht vergüten lassen.
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zebu (importiert durch zebu) - 4. Mär, 15:15