Katzen-Verbot im Mietvertrag ist wirksam
Die Klausel: "Der Mieter verpflichtet sich, keine Katzen und Hunde zu halten", ist wirksam. Das entschied das Landgericht Hamburg (Az. 307 S 155/04), teilt der Deutsche Mieterbund mit. Der Vermieter sei nicht verpflichtet, die Zustimmung zur Haltung einer Katze zu geben. Dadurch werde ein Mieter nicht unangemessen benachteiligt. In dem Fall hatten sich die Mieter im Mietvertrag selbst verpflichtet, weder Hunde noch Katzen zu halten. Vier Jahre später forderten sie vom Vermieter aber eine "Zustimmung zur Haltung einer sterilisierten, weiblichen Katze". Die neunjährige Tochter wünsche sich seit Jahren nichts sehnlicher. Das Tierverbot benachteilige sie als Mieter unangemessen und sei deshalb unwirksam.
Das Landgericht entschied jedoch: Der Wunsch der Tochter gehöre nicht zu den extremen Ausnahmefällen, die über "Treu und Glauben" geregelt werden müssen.
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Das Landgericht entschied jedoch: Der Wunsch der Tochter gehöre nicht zu den extremen Ausnahmefällen, die über "Treu und Glauben" geregelt werden müssen.
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zebu (importiert durch zebu) - 30. Mär, 15:15