Beim Essen nähern sich die Regeln für Mensch und Tier an
Hersteller von Tierfutter müssen künftig beweisen, was die Werbung verspricht. Durch die Verschärfung wird das Gesetz für Tiere dem für Menschen ähnlicher.
Was bei Lebensmitteln für Menschen seit einigen Jahren gilt, umfasst neu auch die Tiernahrung. Unternehmen, die Gesundheitswirkungen ihrer Futtermittel behaupten, müssen diese in der EU seit September 2010 wissenschaftlich nachweisen können, sobald sie sie in Verkehr bringen. Ende Jahr wird die Verordnung auch in der Schweiz gültig.
Die Heimtiersparte von Nestlé, PurinaPetcare, hat bereits Bekanntschaft mit der EU-Norm gemacht: Das Landgericht Berlin untersagte ihr im Juni 2010, Produkte mit Aussagen wie «Glucosamin und Chondroitin für gesunde Gelenke» oder «mehrfach ungesättigte Fettsäuren fördern die Mobilität übergewichtiger Hunde» zu bewerben, weil sie keine überzeugenden wissenschaftlichen Belege dafür anführen konnte.
TagesAnzeiger/online
Was bei Lebensmitteln für Menschen seit einigen Jahren gilt, umfasst neu auch die Tiernahrung. Unternehmen, die Gesundheitswirkungen ihrer Futtermittel behaupten, müssen diese in der EU seit September 2010 wissenschaftlich nachweisen können, sobald sie sie in Verkehr bringen. Ende Jahr wird die Verordnung auch in der Schweiz gültig.
Die Heimtiersparte von Nestlé, PurinaPetcare, hat bereits Bekanntschaft mit der EU-Norm gemacht: Das Landgericht Berlin untersagte ihr im Juni 2010, Produkte mit Aussagen wie «Glucosamin und Chondroitin für gesunde Gelenke» oder «mehrfach ungesättigte Fettsäuren fördern die Mobilität übergewichtiger Hunde» zu bewerben, weil sie keine überzeugenden wissenschaftlichen Belege dafür anführen konnte.
TagesAnzeiger/online
Ricotimi - 18. Apr, 08:29