Verkürzung der Sperrfrist bedroht Brut und Aufzucht zahlreicher Tierarten
Bislang dürfen Landwirte in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli - während der Brut- und Aufzucht vieler Wildtiere - ihre Brachflächen weder mähen noch mulchen.
Der Bundesrat hatte letzte Woche eine Verkürzung dieser Sperrfrist um einen Monat auf den 15. Juni zugestimmt. „Dieser Beschluss bedeutet das Todesurteil für Tausende junger Feldhasen, Rehe und gefährdete Bodenbrüter wie Feldlerche, Wachtel oder Rebhuhn“, warnte LBV-Vorsitzender Ludwig Sothmann. Mitte Juni seien die meisten Tierarten voll mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt. Wenn die Bauern zu diesem Zeitpunkt ihre Brachflächen bewirtschaften würden, wäre ein verheerender ökologischer Kahlschlag in den letzten Rückzugsräumen vieler Kulturlandschaften zu befürchten. „Jungvögel, Feldhasen und Rehkitze haben gegen die scharfen Messer der Mähmaschinen keine Chance“, so Sothmann.
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Der Bundesrat hatte letzte Woche eine Verkürzung dieser Sperrfrist um einen Monat auf den 15. Juni zugestimmt. „Dieser Beschluss bedeutet das Todesurteil für Tausende junger Feldhasen, Rehe und gefährdete Bodenbrüter wie Feldlerche, Wachtel oder Rebhuhn“, warnte LBV-Vorsitzender Ludwig Sothmann. Mitte Juni seien die meisten Tierarten voll mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt. Wenn die Bauern zu diesem Zeitpunkt ihre Brachflächen bewirtschaften würden, wäre ein verheerender ökologischer Kahlschlag in den letzten Rückzugsräumen vieler Kulturlandschaften zu befürchten. „Jungvögel, Feldhasen und Rehkitze haben gegen die scharfen Messer der Mähmaschinen keine Chance“, so Sothmann.
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zebu (importiert durch kantel) - 20. Mär, 12:31