Geflügelpest-Beobachtungsgebiet auf ganz Berlin ausgeweitet
Ermittlungen der an der Bergung des in Berlin-Biesdorf gefundenen verendeten Vogels unmittelbar beteiligten Einsatzkräfte haben jetzt ergeben, dass es sich dabei nicht um einen Mäusebussard, sondern um einen Eichelhäher handelte.
Der Fundort des im ILAT untersuchten Mäusebussards mit H5N1-Infizierung kann trotz intensiver Nachforschungen nun nicht mehr festgestellt werden.
Deshalb hat das Berliner "Landeskrisenzentrum für Tierseuchenbekämpfung" empfohlen, das gesamte Berliner Stadtgebiet als Geflügelpest-Beobachtungsgebiet auszuweisen.
Daraus ergeben sich nachfolgende Beschränkungen ausschließlich für Geflügelhalter:
Während des Zeitraums von 15 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes darf lebendes Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden.
Während des Zeitraums von 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes dürfen lebendes Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art innerhalb des Beobachtungsgebietes nur nach vorheriger Anzeige beim örtlichen Veterinäramt verbracht werden.
Ausnahmen von den genannten Verbringungsbeschränkungen sind in bestimmten Fällen möglich und beim Veterinär- und Lebensmitteaufsichtsamt zu beantragen.
Das Beobachtungsgebiet wird durch Hinweisschilder an den Hauptzufahrtsstraßen an der Berliner Stadtgrenze kenntlich gemacht. Weitere Erschränkungen oder höhere Gefährdungen für die Bevölkerung ergeben sich aus diesen Maßnahmen nicht. Der Sperrbezirk in Marzahn-Hellersdorf wird wieder aufgehoben und damit auch die für Hunde und Katzen angeordneten Beschränkungen.
Der Befund über die Pathogenität des H5N1-Virus wird in der kommenden Woche erwartet.
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
Der Fundort des im ILAT untersuchten Mäusebussards mit H5N1-Infizierung kann trotz intensiver Nachforschungen nun nicht mehr festgestellt werden.
Deshalb hat das Berliner "Landeskrisenzentrum für Tierseuchenbekämpfung" empfohlen, das gesamte Berliner Stadtgebiet als Geflügelpest-Beobachtungsgebiet auszuweisen.
Daraus ergeben sich nachfolgende Beschränkungen ausschließlich für Geflügelhalter:
Während des Zeitraums von 15 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes darf lebendes Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden.
Während des Zeitraums von 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes dürfen lebendes Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art innerhalb des Beobachtungsgebietes nur nach vorheriger Anzeige beim örtlichen Veterinäramt verbracht werden.
Ausnahmen von den genannten Verbringungsbeschränkungen sind in bestimmten Fällen möglich und beim Veterinär- und Lebensmitteaufsichtsamt zu beantragen.
Das Beobachtungsgebiet wird durch Hinweisschilder an den Hauptzufahrtsstraßen an der Berliner Stadtgrenze kenntlich gemacht. Weitere Erschränkungen oder höhere Gefährdungen für die Bevölkerung ergeben sich aus diesen Maßnahmen nicht. Der Sperrbezirk in Marzahn-Hellersdorf wird wieder aufgehoben und damit auch die für Hunde und Katzen angeordneten Beschränkungen.
Der Befund über die Pathogenität des H5N1-Virus wird in der kommenden Woche erwartet.
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
zebu (importiert durch kantel) - 26. Mär, 14:25