Alarmierende Meldung aus der Nordsee - viele 'untermaßige' Schollen in den Netzen der Seezungenfischerei
Für viele Fischarten gelten gesetzliche Mindestanlandelängen, um junge noch nicht fortpflanzungsfähige Fische dort zu lassen, wo sie hingehören, im Meer. Die Maschenöffnungen der Fanggeräte sollen so ausgelegt sein, dass die Netze die Fische selektiv fangen und möglichst wenige Tiere unter dem legalen Mindestmaß im Netz bleiben. 'Untermaßige' Fische dürfen nach EU-Vorschrift nicht angelandet und müssen als 'Discard' wieder über Bord geworfen werden. Bei stark befischten Beständen, wie der Scholle (Mindestanlandelänge 27 cm), ist die Übereinstimmung von vorgeschriebener Maschenweite und Mindestanlandelänge von besonderer Bedeutung.
Die 555. Forschungsfahrt des Fischereiforschungsschiffs 'Solea' unter Leitung von Dr. E. Dahm vom Institut für Fischereitechnik und Fischereiökonomie der Bundesforschungsanstalt für Fischerei, Hamburg, hat jetzt ergeben, dass der Zusammenhang von Mindestanlandelänge und Mindestmaschenöffnung in der Plattfischfischerei nicht mehr gegeben ist.
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Die 555. Forschungsfahrt des Fischereiforschungsschiffs 'Solea' unter Leitung von Dr. E. Dahm vom Institut für Fischereitechnik und Fischereiökonomie der Bundesforschungsanstalt für Fischerei, Hamburg, hat jetzt ergeben, dass der Zusammenhang von Mindestanlandelänge und Mindestmaschenöffnung in der Plattfischfischerei nicht mehr gegeben ist.
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zebu (importiert durch kantel) - 14. Apr, 13:15