Öffentlich verhüllt
Die Praxis des Landes Berlin, öffentliche Baudenkmäler von der Stiftung Denkmalschutz renovieren zu lassen, ist offenbar in Teilen rechtswidrig. Der Leiter des „Instituts für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Energierecht“ der Freien Universität, Franz Jürgen Säcker, sieht vor allem die Vorschriften über die Ausschreibungspflicht für öffentliche Bauaufträge verletzt.
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zebu - 28. Apr, 21:34