Neue Regeln zum Dosenpfand ab 1. Mai
Zum 1. Mai 2006 endet die Übergangsfrist der vor einem Jahr in Kraft getretenen Novelle der Verpackungsverordnung und einige neue Regeln treten in Kraft. Damit werden die so genannten "Insellösungen" beendet und Verbraucherinnen und Verbraucher können pfandpflichtige Einwegflaschen und Dosen überall dort zurückgeben, wo pfandpflichtige Einweg-Getränke verkauft werden.
Zudem werden jetzt Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure und so genannte Alcopops ebenfalls pfandpflichtig. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher wird es einfacher, das Sortieren nach Herkunft und Hersteller hat ein Ende. Ab Montag (1. Mai 2006) gilt: Wer eine Getränkedose verkauft, muss alle pfandpflichtigen Getränkedosen zurücknehmen, gleich ob es eine Cola-, Eistee- oder Bierdose ist. Händler dürfen nur noch nach dem Material, also Plastik, Glas oder Metall, unterscheiden.
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Zudem werden jetzt Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure und so genannte Alcopops ebenfalls pfandpflichtig. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher wird es einfacher, das Sortieren nach Herkunft und Hersteller hat ein Ende. Ab Montag (1. Mai 2006) gilt: Wer eine Getränkedose verkauft, muss alle pfandpflichtigen Getränkedosen zurücknehmen, gleich ob es eine Cola-, Eistee- oder Bierdose ist. Händler dürfen nur noch nach dem Material, also Plastik, Glas oder Metall, unterscheiden.
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zebu - 1. Mai, 13:52