EU schützt Hamster
Der im Elsass wohnende Feldhamster gilt in der Europäischen Union als Tierart «von gemeinschaftlichem Interesse». Die bedrohte Tierart wird aber nicht genügend geschützt. Wie die höchsten EU-Richter am Donnerstag in Luxemburg mitteilten, reichten die Schritte der Behörden bis 2008 nicht aus, um die Beschädigung oder die Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten des Feldhamsters (lat. Cricetus Cricetus) tatsächlich zu verhindern.
Der Vorwurf lautete, dass Paris gegen das EU-Gesetz zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere verstossen habe.
Die bis zu einem Pfund schweren Feldhamster gibt es in Frankreich nur im Elsass. Sie sind von der technisierten Landwirtschaft und der Ausbreitung der Städte bedroht.
Der Vorwurf lautete, dass Paris gegen das EU-Gesetz zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere verstossen habe.
Die bis zu einem Pfund schweren Feldhamster gibt es in Frankreich nur im Elsass. Sie sind von der technisierten Landwirtschaft und der Ausbreitung der Städte bedroht.
Ricotimi - 10. Jun, 09:18