Hund der Nachbarin vergiftet: Anklage
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat einen 68-Jährigen wegen Tierquälerei angeklagt. Der Mann aus dem Landkreis Dillingen hatte den Hund seiner Nachbarin vergiftet. Der Spitz starb an inneren Blutungen. Wird der Beschuldigte verurteilt, droht ihm eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft.
Im Dezember 2005 hatte der Mann, so die Staatsanwaltschaft, dem kleinen Hund einen mit dem Stoff Phenprocoumon (unter anderem Bestandteil in Tabletten zur Blutgerinnung) vergifteten Köder hingeworfen. Der Spitz fraß den Köder und verendete zwei Tage später. Die Staatsanwaltschaft klagt den Mann deshalb wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung an.
Der Vorwurf der Tierquälerei wird dann bestätigt, wenn einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden, die auch länger anhalten oder sich wiederholen, zugefügt werden.
Neu-Ulmer Zeitung
Im Dezember 2005 hatte der Mann, so die Staatsanwaltschaft, dem kleinen Hund einen mit dem Stoff Phenprocoumon (unter anderem Bestandteil in Tabletten zur Blutgerinnung) vergifteten Köder hingeworfen. Der Spitz fraß den Köder und verendete zwei Tage später. Die Staatsanwaltschaft klagt den Mann deshalb wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung an.
Der Vorwurf der Tierquälerei wird dann bestätigt, wenn einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden, die auch länger anhalten oder sich wiederholen, zugefügt werden.
Neu-Ulmer Zeitung
zebu - 25. Mai, 20:21