Betagten Mietern darf Recht auf Hund nicht verweigert werden
Betagten Mietern darf die Erlaubnis für die Haltung eines kleinen Hundes nicht verweigert werden. Zwar könne der Vermieter bei fehlender mietvertraglicher Regelung im Allgemeinen frei über die Genehmigung der Tierhaltung entscheiden.
In Einzelfällen müsse aber eine Genehmigung erteilt werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor, wie der Deutsche Anwaltverein in Berlin mitteilt (Az.: 334 S 26/01).
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In Einzelfällen müsse aber eine Genehmigung erteilt werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor, wie der Deutsche Anwaltverein in Berlin mitteilt (Az.: 334 S 26/01).
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zebu - 8. Jun, 13:05