Zustimmung zur Tierhaltung kann widerrufen werden
Die Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung kann widerrufen werden, etwa wenn die übrigen Hausbewohner Angst vor einem Dobermann haben. Dabei kommt es auf das Verhalten des Hundes, wie wütendes Geknurre nicht an. Ist ein kleineres Tier friedlich und ruhig, ist in der Regel kein ausreichender Grund gegeben, und der Mieter kann den Hund behalten. Ein triftiger Grund liegt nicht schon dann vor, wenn der Hund gelegentlich bellt. In einem größeren Mietshaus mit einer Vielzahl von Mietparteien und bei drei bis vier genehmigten Hundehaltungen sowie einer größeren Zahl von Kleintierhaltungen gehört es zur hausüblichen Geräuschkulisse, wenn tagsüber hin und wieder Hundegebell oder Vogelgezwitscher aus einer Wohnung kommt. Der Vermieter ist aber zum Widerruf berechtigt, wenn ein Hund wiederholt das Treppenhaus verunreinigt und in fremde Wohnungen eindringt. Auch das stundenlange Pfeifen eines Papageis muss nicht hingenommen werden. Werden Kakadus in einer Voliere im Garten gehalten, können Nachbarn bei Lärmbelästigungen eine Begrenzung des Aufenthalts im Freien auf eine Stunde täglich verlangen.
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zebu - 1. Jul, 20:59