Hunde müssen in der Stadt an die Leine
Hunde müssen in Wohn- oder Stadtgebieten angeleint werden. Das hat das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung gehe von Hunden immer auch eine Gefahr für Dritte aus, entschied das Gericht.
Zu dem Verhalten von Hunden gehöre nun man "das Beißen, Anspringen, Schnappen, Nachrennen und Beschnüffeln", begründeten die Richter ihr Urteil (AZ: 7 C 10539/06.OVG).
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Zu dem Verhalten von Hunden gehöre nun man "das Beißen, Anspringen, Schnappen, Nachrennen und Beschnüffeln", begründeten die Richter ihr Urteil (AZ: 7 C 10539/06.OVG).
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zebu - 7. Okt, 14:23