Wallis: Wolf dezimiert Schafherde
Auf einer Alp oberhalb der Gemeinde Collombey hat ein Raubtier eine Schafherde angegriffen und 25 Tiere getötet. Die DNA-Untersuchung an der Universität Lausanne zeigte, dass der Angreifer ein Wolf war.
Dies erklärte der Walliser Jagdaufseher Peter Scheibler gegenüber dem Regionaljournal Bern, Freiburg, Wallis von Radio DRS. Die Schafherde sei durch einen elektrischen Zaun geschützt gewesen.
Zudem habe sich zur Abschreckung von Raubtieren auch ein Esel im Gehege aufgehalten, ergänzte Radio Chablais. Der Wolf griff die Herde in der Nacht vom 26. auf den 27. September an.
An einer Sitzung mit den Vertretern des Bundesamts für Umwelt will Scheibler nun über das weitere Vorgehen beraten. In der Schweiz darf für den Abschuss eines Wolfs eine Bewilligung erteilt werden, wenn das Tier innerhalb von 30 Tagen 25 oder mehr Schafe reisst. Eine Abschussbewilligung bedeutet derweil nicht, dass das Raubtier auch erlegt wird. So darf zurzeit der Wolf, der im Sommer im Goms marodierte, abgeschossen werden. Seit Anfang September liegt die Bewilligung vor.
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Dies erklärte der Walliser Jagdaufseher Peter Scheibler gegenüber dem Regionaljournal Bern, Freiburg, Wallis von Radio DRS. Die Schafherde sei durch einen elektrischen Zaun geschützt gewesen.
Zudem habe sich zur Abschreckung von Raubtieren auch ein Esel im Gehege aufgehalten, ergänzte Radio Chablais. Der Wolf griff die Herde in der Nacht vom 26. auf den 27. September an.
An einer Sitzung mit den Vertretern des Bundesamts für Umwelt will Scheibler nun über das weitere Vorgehen beraten. In der Schweiz darf für den Abschuss eines Wolfs eine Bewilligung erteilt werden, wenn das Tier innerhalb von 30 Tagen 25 oder mehr Schafe reisst. Eine Abschussbewilligung bedeutet derweil nicht, dass das Raubtier auch erlegt wird. So darf zurzeit der Wolf, der im Sommer im Goms marodierte, abgeschossen werden. Seit Anfang September liegt die Bewilligung vor.
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zebu - 9. Okt, 20:40