Berliner Angler für Tod eines Schwans zu Geldstrafe verurteilt
Zwei Angler, die einen Höckerschwan am Butzer See in einen Müllsack stopften, müssen für das qualvolle Ende des Tieres Geldstrafen von 800 und 1000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte die Männer im Alter von 25 und 26 Jahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Die Angler hatten behauptet, das Tier sei tot gewesen, als es in den blauen Sack gestopft wurde. Das Gericht glaubte dagegen einem 58-jährigen Augenzeugen, der ganz sicher war, dass der Schwan noch mit den Flügeln flatterte.
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zebu - 21. Okt, 14:54