Wann dürfen Mieter eine Modernisierung ablehnen?
Eine Wohnung in Kreuzberg mit Ofenheizung und Einfachfenstern wurde ursprünglich für zuletzt rund 250 Euro vermietet, die von einem Jobcenter bezahlt wurde. Die Vermieter kündigten an, die Kohleöfen abzureißen und die Wohnung an eine Gaszentralheizung anzuschließen. Die einfach verglasten Fenster in den Wohnräumen sollten durch Isolierglasfenster ersetzt werden. Die Modernisierung berechtigte den Vermieter, die Grundmiete um 165 Euro anzuheben. Ferner sollte der Mieter nach der Modernisierung einen Heizkostenvorschuss von 85 Euro zahlen und damit eine Gesamtmiete von rund 500 Euro. Das Jobcenter teilte dem Mieter mit, dass für ihn nur eine Warmmiete in Höhe von 360 Euro angemessen sei und ein höherer Betrag nicht gezahlt wird.
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zebu - 22. Okt, 18:40