Hund verteidigt: Jäger muss 6.628 Euro für toten Steinadler zahlen
Ein Jäger muss 6.628 Euro an die Deutsche Greifwarte zahlen, weil er bei der Verteidigung seines Hundes einen Steinadler mit dem Spazierstock erschlagen hat. Das Landgericht Heilbronn sprach in seinem Urteil am Mittwoch dem Mann zugleich 922 Euro für die Behandlung seines verletzten Dackels zu.
Die Greifwarte in Haßmersheim (Baden-Württemberg) hatte in dem Rechtsstreit für den 19 Jahre alten Zucht- und Jagdadler etwa 30.000 Euro Schadensersatz gefordert und ein Vergleichsangebot des Gerichts in Höhe von 7.650 Euro abgelehnt.
Der Richter betonte jedoch, die Greifwarte habe fahrlässig gehandelt, weil sie ein wildes Tier, noch dazu ohne Peilsender, entwischen ließ. Der Jäger andererseits habe wissen müssen, dass ein Dackel in das Beuteschema eines Adlers passe und mit einem Angriff zu rechnen sei. Warnungen anderer Spaziergänger vor dem Adler habe er ignoriert.
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Die Greifwarte in Haßmersheim (Baden-Württemberg) hatte in dem Rechtsstreit für den 19 Jahre alten Zucht- und Jagdadler etwa 30.000 Euro Schadensersatz gefordert und ein Vergleichsangebot des Gerichts in Höhe von 7.650 Euro abgelehnt.
Der Richter betonte jedoch, die Greifwarte habe fahrlässig gehandelt, weil sie ein wildes Tier, noch dazu ohne Peilsender, entwischen ließ. Der Jäger andererseits habe wissen müssen, dass ein Dackel in das Beuteschema eines Adlers passe und mit einem Angriff zu rechnen sei. Warnungen anderer Spaziergänger vor dem Adler habe er ignoriert.
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zebu - 25. Okt, 20:34