Gericht verurteilt Hund zum Tod durch Steinigung
Ein großer Hund war in das Gerichtsgebäude im ultra-orthodoxen Jerusalemer Stadtteil Mea Schearim gelaufen und hatte dort Panik ausgelöst. Das Rabbiner-Gericht verurteilte das streunende Tier zum Tod durch Steinigung. Ein Richter hielt den Hund für die Reinkarnation eines nicht-religiösen Anwalts, berichtete die israelische Nachrichten-Webseite "Ynet.com" am Freitag.
Einer der Richter habe sich an den inzwischen gestorbenen Anwalt erinnert, der vor 20 Jahren das Gericht beleidigt habe. Die Richter hätten ihn deshalb mit dem Fluch belegt, seine Seele solle nach seinem Tod in einen Hund wandern. Die Tiere gelten im Judentum als unrein.
Zur Vollstreckung des Urteils durch Kinder aus dem Stadtviertel kam es demnach aber nicht mehr, weil der Hund entwischte. Dennoch wurde das Rabbiner-Gericht von Tierschützern verklagt
Einer der Richter habe sich an den inzwischen gestorbenen Anwalt erinnert, der vor 20 Jahren das Gericht beleidigt habe. Die Richter hätten ihn deshalb mit dem Fluch belegt, seine Seele solle nach seinem Tod in einen Hund wandern. Die Tiere gelten im Judentum als unrein.
Zur Vollstreckung des Urteils durch Kinder aus dem Stadtviertel kam es demnach aber nicht mehr, weil der Hund entwischte. Dennoch wurde das Rabbiner-Gericht von Tierschützern verklagt
Ricotimi - 19. Jun, 09:06