NABU legt Beschwerde bei EU-Kommission ein
Der NABU hat gegen das heute in Deutschland in Kraft getretene Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt. „Das mit 17-monatiger Verspätung erschienene Gesetz ist in höchstem Maße EG-rechtswidrig. Es missachtet, dass den Umweltverbänden nach dem europäischen Recht neuerdings ein ‚weiter Zugang zu Gerichten’ zu gewähren ist und sie daher mit umfassenden Klagerechten ausgestattet werden müssen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Das neue Gesetz sehe aber nur dann Klagemöglichkeiten von Verbänden vor, wenn sie sich auf Vorschriften berufen, gegen die Bürger ohnehin vorgehen können. Verstöße gegen den Klima-, Gewässer- und Naturschutz könnten sie dagegen nicht geltend machen. „Damit erhalten die Verbände praktisch keine neuen Klagerechte. Sie können sich nicht nachhaltig für das Allgemeinwohl einsetzen,“ kritisierte Tschimpke.
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zebu - 18. Dez, 13:20