Gericht: Hunde müssen in Städten nicht immer angeleint sein
Hunde müssen beim Gassi-Gehen in sächsischen Städten nach einem Gerichtsurteil nicht immer an der Leine bleiben.
Polizeiverordnungen, die einen Leinenzwang ohne Ausnahmen vorsehen, verstoßen gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit, wie das Oberlandesgerichts Dresden am Donnerstag nach einer entsprechenden Entscheidung mitteilte.
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Polizeiverordnungen, die einen Leinenzwang ohne Ausnahmen vorsehen, verstoßen gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit, wie das Oberlandesgerichts Dresden am Donnerstag nach einer entsprechenden Entscheidung mitteilte.
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zebu - 8. Mär, 21:57