Spaziergang mit Hunden hat Folgen
Bundesgericht bestätigt Haltungsverbot
Nach einem Spaziergang mit fünf nicht angeleinten argentinischen Doggen ist einem Walliser zu Recht für drei Jahre die Haltung von Kampfhunden verboten worden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen.
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Nach einem Spaziergang mit fünf nicht angeleinten argentinischen Doggen ist einem Walliser zu Recht für drei Jahre die Haltung von Kampfhunden verboten worden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen.
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Ricotimi - 31. Mär, 10:19