Weg frei für Atommüll-Endlager Schacht Konrad
Der Schacht Konrad in Niedersachsen kann zum ersten deutschen Endlager für Atommüll ausgebaut werden.
Das Bundesverwaltungsgericht gab nun endgültig grünes Licht für den Bau des umstrittenen Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in dem früheren Eisenerzbergwerk in Salzgitter. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel erklärte am Dienstagabend den jahrelangen Rechtsstreit für beendet. Der Bund sei nun atomgesetzlich verpflichtet, die Umrüstung von Schacht Konrad zum Endlager vorzubereiten. Der SPD-Politiker betonte, dies habe keine Auswirkungen auf den möglichen Endlager-Standort Gorleben. Dieser soll hochradioaktiven Müll aufnehmen. Es bleibe dabei, "dass wir für Gorleben auch die Untersuchung möglicher Alternativstandorte für erforderlich halten", sagte Gabriel.
Im Schacht Konrad sollen auf Dauer bis zu 303.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle entsorgt werden, die aus dem Abriss von Atomkraftwerken sowie aus Industrie, Forschung und Medizin erwartet werden. Der zuständige Senat habe ein Revisionsverfahren gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg abgelehnt, teilte das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag in Leipzig mit. Damit ist die Entscheidung des OVG vom 8. März 2006 rechtskräftig. (AZ: BVerwG 7 B 72-75.06)
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Das Bundesverwaltungsgericht gab nun endgültig grünes Licht für den Bau des umstrittenen Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in dem früheren Eisenerzbergwerk in Salzgitter. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel erklärte am Dienstagabend den jahrelangen Rechtsstreit für beendet. Der Bund sei nun atomgesetzlich verpflichtet, die Umrüstung von Schacht Konrad zum Endlager vorzubereiten. Der SPD-Politiker betonte, dies habe keine Auswirkungen auf den möglichen Endlager-Standort Gorleben. Dieser soll hochradioaktiven Müll aufnehmen. Es bleibe dabei, "dass wir für Gorleben auch die Untersuchung möglicher Alternativstandorte für erforderlich halten", sagte Gabriel.
Im Schacht Konrad sollen auf Dauer bis zu 303.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle entsorgt werden, die aus dem Abriss von Atomkraftwerken sowie aus Industrie, Forschung und Medizin erwartet werden. Der zuständige Senat habe ein Revisionsverfahren gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg abgelehnt, teilte das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag in Leipzig mit. Damit ist die Entscheidung des OVG vom 8. März 2006 rechtskräftig. (AZ: BVerwG 7 B 72-75.06)
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zebu - 3. Apr, 23:39