Widerstand gegen Aschebestattung in Val d`Hérens
Drei Walliser Grossräte bekämpfen die Bestattung der Asche deutscher Verstorbener in den Wäldern des Val d"Hérens VS. Sie haben eine Motion eingereicht, die eine gesetzliche Regelung verlangt.
Die Grossräte hatten bereits in einem Postulat eine gesetzliche Regelung der Aschebestattung ausserhalb von Friedhöfen gefordert. Da sie mit der Anwort der Regierung auf das Postulat nicht zufrieden sind, wollen sie nun, dass der Grossrat über die Sache befindet.
Die Aschebestattung soll bei der Revision des Gesundheitsgesetzes geregelt werden. Die Leichenbestattung sei im Gesundheitsgesetz klar geregelt, sagte CVP-Grossrat André Quinodoz. Was die Aschebestattung betreffe, gebe es jedoch eine Gesetzeslücke.
Die Aschebestattungen in der freien Natur der Walliser Alpen werden vom deutschen Unternehmen "Oase der Ewigkeit" angeboten, das ein Stück Land im Val d"Hérens besitzt.
Für eine solche Alternative zu herkömmlichen Begräbnissen gibt es offenbar eine grosse Nachfrage: Auf dem Grundstück ruhen bereits hunderte Verstorbene aus Deutschland, die Warteliste ist lang. Nach deutschem Recht dürfen Urnen nicht ausserhalb von Friedhöfen beigesetzt werde.
Tagesanzeiger/Zürich 6.4.07
Die Grossräte hatten bereits in einem Postulat eine gesetzliche Regelung der Aschebestattung ausserhalb von Friedhöfen gefordert. Da sie mit der Anwort der Regierung auf das Postulat nicht zufrieden sind, wollen sie nun, dass der Grossrat über die Sache befindet.
Die Aschebestattung soll bei der Revision des Gesundheitsgesetzes geregelt werden. Die Leichenbestattung sei im Gesundheitsgesetz klar geregelt, sagte CVP-Grossrat André Quinodoz. Was die Aschebestattung betreffe, gebe es jedoch eine Gesetzeslücke.
Die Aschebestattungen in der freien Natur der Walliser Alpen werden vom deutschen Unternehmen "Oase der Ewigkeit" angeboten, das ein Stück Land im Val d"Hérens besitzt.
Für eine solche Alternative zu herkömmlichen Begräbnissen gibt es offenbar eine grosse Nachfrage: Auf dem Grundstück ruhen bereits hunderte Verstorbene aus Deutschland, die Warteliste ist lang. Nach deutschem Recht dürfen Urnen nicht ausserhalb von Friedhöfen beigesetzt werde.
Tagesanzeiger/Zürich 6.4.07
Ricotimi - 6. Apr, 10:01