Wolf zum Abschuss freigegeben
Die Walliser Behörden haben eine Abschussbewilligung für einen Wolf erteilt. Er hat innerhalb von vier Monaten trotz Schutzmassnahmen 41 Nutztiere gerissen.
Damit seien die Voraussetzungen für einen Abschuss gegeben, stellte eine interkantonale Kommission nach einer Schadensbilanz fest. Laut Konzept Wolf Schweiz sind dafür mindestens 35 gerissene Nutztiere innerhalb von vier Monaten notwendig.
Den Vorschlag zum Abschuss reichte die interkantonale Kommission ein, nachdem es in der Walliser Region Chablais seit Frühling 2007 zu wiederholten Wolfsrissen von Nutztieren gekommen war. Zurzeit ist der Wolf im Val d'Illiez und im Gebiet Susanfe unterwegs.
Die Kommission, die aus Kantons- und Bundesvertretern zusammengestellt ist, hat die Entscheidung an einer Sitzung vom 17. September getroffen. Die Abschussbewilligung erteilte Regierungsrat Jean-René Fournier. Sie gilt für 60 Tage. Für den Abschuss verantwortlich sind die Berufswildhüter der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere.
TagesAnzeiger/Zürich 27.9.07
Damit seien die Voraussetzungen für einen Abschuss gegeben, stellte eine interkantonale Kommission nach einer Schadensbilanz fest. Laut Konzept Wolf Schweiz sind dafür mindestens 35 gerissene Nutztiere innerhalb von vier Monaten notwendig.
Den Vorschlag zum Abschuss reichte die interkantonale Kommission ein, nachdem es in der Walliser Region Chablais seit Frühling 2007 zu wiederholten Wolfsrissen von Nutztieren gekommen war. Zurzeit ist der Wolf im Val d'Illiez und im Gebiet Susanfe unterwegs.
Die Kommission, die aus Kantons- und Bundesvertretern zusammengestellt ist, hat die Entscheidung an einer Sitzung vom 17. September getroffen. Die Abschussbewilligung erteilte Regierungsrat Jean-René Fournier. Sie gilt für 60 Tage. Für den Abschuss verantwortlich sind die Berufswildhüter der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere.
TagesAnzeiger/Zürich 27.9.07
Ricotimi - 27. Sep, 11:20