Sinn eines Tierversuchs wird kaum überprüft
Zwischen dem Recht des Menschen auf Gesundheit und dem Recht der Tiere auf Schutz vor Schmerzen, Leiden oder Schäden besteht ein Zielkonflikt. Dem ethischen Dilemma zwischen Tierleid und Erkenntnisgewinn versucht man zu begegnen, indem vor jedem belastenden Tierversuch eine Güterabwägung vorgenommen werden muss. Das schreibt das Schweizer Tierschutzgesetz vor.
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Ricotimi - 17. Nov, 11:03